Stiftung Gemeinsam
Die Stiftung führt den Namen Stiftung Gemeinsam. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schondorf/Ammersee / Landkreis Landsberg am Lech.
Wir helfen nur am Ammersee Westufer und im Hinterland.
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Ausbildung und die Unterstützung von bedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO).
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht::
1. Finanzielle Unterstützung von Kinder-, Jugend- und Alteneinrichtungen sowie entsprechenden Einrichtungen für Kleinkinder (z.B. Tagesmüttereinrichtungen, Kinderparks etc.)
2. Betreuung von älteren Menschen durch Hilfeleistungen im Alltagslebens, wie Fahrdienst zu Ärzten, Behörden, medizinische Behandlungen und Einkaufsmöglichkeiten etc.
3. Gewährung von Beihilfen für die Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Studenten
4. Gewährung von Beihilfen und Überbrückungshilfen zum Lebensunterhalt von bedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO
5. Unterstützung von bedürftigen Menschen, die sich in schwieriger wirtschaftlicher und sozialer Situation befinden.
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 4 Grundstockvermögen
(1) Das der Stiftung zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung ihres Stiftungszwecks zugewendete Vermögen (Grundstockvermögen) ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es besteht zum Zeitpunkt der Errichtung aus 74.000,– Euro Barvermögen.
(2) Zustiftungen (Zuwendungen zum Grundstockvermögen) sind zulässig. Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Grundstockvermögen zugeführt werden.
§ 15 Stiftungsaufsicht
(1) Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern.